Die Arbeitsgruppe „Regulatorik International“ der Blockchain Association Schleswig-Holstein e.V. hat zum regulatorischen Eingreifen der Volksrepublik China eine Stellungnahme verfasst:
Am 24. September 2021 hat die chinesische Regierung die Nutzung von blockchain-basierten Krypto-Währungen für illegal erklärt. Das sogenannte „Mining“ (Schaffung zusätzlicher Einheiten der jeweiligen Krypto-Währung durch Bereitstellung von Rechnerkapazitäten zur Prüfung und Verschlüsselung von Transaktionen) wurde ebenfalls verboten. Die chinesische Regierung beabsichtigt mit dem Verbot die aus ihrer Sicht mit der Nutzung von blockchain-basierten Krypto-Währungen entstehenden Risiken zu begrenzen. V.a. soll damit die fehlende Kontrolle der Krypto-Währungen durch zentrale (staatliche) Institutionen umgangen und die Möglichkeit der Entwicklung von Parallelwährungen verhindert werden. Interessanterweise stellen dabei Krypto-Währungen – nach jetzigem Stand – weniger eine Parallelwährung als vielmehr ein zusätzliches Asset am Kapitalmarkt dar, welches an einigen Stellen als Tauschmittel eingesetzt werden kann.
Die chinesische Regierung setzt mit dem Verbot auf eine schnelle, eindeutige und einfache Lösung, statt sich mit einer klugen und zielgerichteten Regulierung auseinanderzusetzen, was keinesfalls trivial wäre. Dieses Verbot versperrt aber zugleich China die Nutzung und Weiterentwicklung der „neuartigen“ blockchain-basierten Krypto-Währungen, die man möglicherweise in Zukunft auch hätte nutzen können, um bspw. eine zentral gesteuerte Währung zu digitalisieren. Auch andere damit verbundene Potentiale, die bisher möglicherweise noch nicht mal identifiziert sind, können infolge dieses Verbots zumindest auf chinesischem Boden nicht (oder erst mit Verspätung) genutzt werden. Zudem stellt das Verbot für viele Unternehmen und Privatpersonen eine Herausforderung dar, da kurzfristig Bestände an Krypto-Währungen verkauft und Geschäftsmodelle verworfen werden müssen.
Für andere Regierungen, die ebenfalls die oben aufgeführten Risiken erkannt haben, bleibt daher aus Sicht der Blockchain Association Schleswig-Holstein e.V. zu empfehlen, nicht die einfache und schnelle Lösung zu wählen, sondern sich um eine zielgerichtete und „kluge“ Regulierung zu bemühen – wie bspw. in der Schweiz. Denn disruptive Technologien und daraus resultierende Anwendungen, wie die hier thematisierten blockchain-basierten Krypto-Währungen, sollten gefördert werden, um eindeutig vorhandene Potentiale solcher Technologien nachhaltig und geordnet für Gesellschaft und Wirtschaft nutzbar zu machen. Zur Förderung gehört aber auch, dass Staaten für eine zielgerichtete Regulierung sorgen müssen, die stetig weiterentwickelt werden muss und mögliche Risiken der Technologien begrenzt oder ausschließt. Im Fall von Krypto-Währungen bedeutet dies, dass klare Grenzen für die Nutzung von Krypto-Währungen gesetzt werden müssen (wie z.B., dass Krypto-Währungen per Gesetz nicht den Status einer zentral gesteuerten Währung erhalten oder dass Krypto-Währungen der Finanzaufsicht unterliegen), dass sich alle Parteien in einem rechtssicheren Raum „bewegen“ müssen und dass die Zusammenarbeit bei Weiterentwicklungen zwischen Entwicklern und Regulierern möglich sein muss, um bestmöglich Entwicklungspotentiale zu realisieren.
Unabhängig, ob im Zusammenhang mit Blockchain-Anwendungen oder anderen disruptiven Technologien, sollte man sich vergegenwärtigen, dass technologischer Fortschritt meist nicht nur mit der Entwicklung der Technologie als solchen, sondern auch mit der Entwicklung des dazugehörigen regulatorischen Rahmens, der wiederum zur breiten Akzeptanz in der Bevölkerung führen sollte, einhergeht.
Arbeitsgruppe „Regulatorik International“
Dr. Paul Plewa, Chris Syring, Tim Zölitz
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