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Vorhaben der Ampelkoalition mit Blick auf die Blockchain-Technologie

Autorenbild: Paul PlewaPaul Plewa

Aktualisiert: 22. Apr. 2022

Stellungnahme zum Vorhaben der Ampelkoalition mit Blick auf die Blockchain-Technologie


Zum Abschluss des Jahres 2021 hat in Deutschland ein von vielen herbeigesehnter Regierungswechsel stattgefunden, der neben einem gerechteren und nachhaltigeren Deutschland auch ein innovativeres und digitalisierteres Deutschland verspricht. Zukunftstechnologien, wie u.a. die Blockchain-Technologie, sollen dem Koalitionsvertrag[1] zufolge gefördert werden. Der Einsatz solcher neuen Technologien soll in einzelnen Bereichen der Wirtschaft, der öffentlichen Verwaltung und der Gesellschaft im Hinblick auf Effizienz und Effektivität geprüft und ggf. umgesetzt werden. Was bedeuten jedoch diese Vorhaben konkret für die Blockchain-Technologie und deren Anwendungsmöglichkeiten?


Außer den generellen Formulierungen zur Förderung von neuen Technologien und der Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung, mit denen auch die Blockchain-Technologie gemeint ist, wird ebenjene Technologie an drei Stellen im Koalitionsvertrag konkret erwähnt:


Im Zuge der geplanten Digitalisierung des Grundbuchs soll geprüft werden,[2] ob sich die Blockchain-Technologie eignet, um eine fälschungssichere „Datenbank“ zu schaffen, mit deren Hilfe u.a. auch eine bessere Bekämpfung von Geldwäsche bei Immobilientransaktionen möglich sein soll. Im Zusammenhang mit der Bekämpfung von sogenannten Dividendenarbitragegeschäften (Cum-Cum- oder Cum-Ex-Geschäfte) wird die Blockchain-Technologie als mögliche Lösung – ohne weitergehende Ausführungen – genannt.[3] Es ist davon auszugehen, dass von der Ampelkoalition ein Vorteil darin gesehen wird, dass bei einem blockchain-basierten Handel von Aktien für den deutschen Fiskus exakt nachvollziehbar wäre, welcher Akteur zu welchem Zeitpunkt die Aktie besessen hat und somit Steuern auf die Dividende zu entrichten hat. Zuletzt wird im Abschnitt zu digitalen Finanzdienstleistungen und Währungen von der Ampelkoalition die Zielvorgabe formuliert, dass sich Deutschland bei Fintechs, InsurTechs, Plattformen, NeoBroker und ähnlichen Ideen/Projekten zum führenden Standort in Europa entwickeln soll.[4] Hierzu will die neue Regierung v.a. einen geeigneten Rechtsrahmen schaffen, der bspw. bei Emissionen von Finanzierungstiteln mittels Blockchain-Technologie klare Anforderungen an die Ausgestaltung solcher Emissionen definiert sowie schnelle und nachvollziehbare Genehmigungsverfahren ermöglicht.[5]


Zu begrüßen ist aus Sicht der Blockchain Association Schleswig-Holstein e.V., dass die neue Regierung zumindest an den drei aufgezeigten Stellen bereits konkrete Anwendungsfelder der Blockchain-Technologie erkannt hat und sich an diesen Stellen nicht nur hinter der Floskel „Digitalisierung“ und „Zukunftstechnologie“ versteckt. Allerdings stellen die drei Vorhaben nicht alle vom Blockchain Bundesverband e.V. als zeitkritisch bewerteten Anwendungsfelder der Blockchain-Technologie dar.[6] Den drei im Koalitionsvertrag dargestellten Vorhaben ist außerdem nicht zu entnehmen, welche Akteure aus der Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und öffentlicher Verwaltung bei diesen Vorhaben eine Rolle spielen sollen, welche konkreten Schritte bei den einzelnen Vorhaben geplant sind, wie der Zeitplan aussieht und welche Budgets für diese Vorhaben vorgesehen sind. In einem Koalitionsvertrag sind solche Angaben zwar nicht unbedingt zu erwarten, allerdings heißt dies nicht, dass die Umsetzung dieser Vorhaben nicht von Anfang an kritisch beobachtet werden sollte.


Entscheidend bei diesen Vorhaben der Ampelkoalition wird sein, dass man rechtzeitig die notwendigen interdisziplinären Fachkompetenzen zur Blockchain-Technologie in die Projekte einbindet, um ein Scheitern oder eine zweit- oder womöglich drittklassige Umsetzung der Vorhaben zu verhindern. Die Einbindung von Kompetenzen hätte zudem den Vorteil, dass auch andere, zeitkritische Anwendungsfelder der Blockchain-Technologie, wie bspw. bei digitalen, fälschungssicheren Impfzertifikaten oder bei der Koordination unserer dezentralen (hoffentlich zukünftig nachhaltigeren) Energieversorgung, einfacher erkannt und umgesetzt werden könnten. Dabei sollten wir als Blockchain-Gemeinschaft unser Interesse an einer Zusammenarbeit, am Wissenstransfer und an der gemeinsamen Gestaltung unserer Zukunft stets offensiv artikulieren und nicht nur in der Position des Wartens, bis sich die Ampelkoalition rührt, verharren. Ansonsten laufen wir Gefahr, dass die Ampel für die Blockchain-Technologie nur verzögert oder gar nicht auf „grün“ gestellt wird. Die Blockchain Association Schleswig-Holstein e.V. unterstützt gerne bei der Ausarbeitung von Projekten und steht mit allen ihren Ressourcen bereit, um einen Beitrag zu den Zielen unserer neuen Regierung zu leisten.

[1] Der Koalitionsvertrag ist abrufbar unter https://www.spd.de/fileadmin/Dokumente/Koalitionsvertrag/Koalitionsvertrag_2021-2025.pdf (Abrufdatum: 31.12.2021). Dieser ist Grundlage für die weiteren Verweise in den Fußnoten. [2] S. S.92 im Koalitionsvertrag. [3] S. S 166f. im Koalitionsvertrag. [4] S. S. 172 im Koalitionsvertrag. [5] Zur Bedeutung eines geeigneten rechtlichen Rahmens haben wir bereits Stellung genommen. Vgl. https://www.blockchain-sh.de/post/stellungnahme-der-blockchain-association-schleswig-holstein-zum-regulatorischen-eingreifen-chinas (Abrufdatum: 31.12.2021). [6] Vgl. „Positionspapier: Roadmap für die nächste Bundesregierung zur Erreichung der Ziele der Blockchain Strategie des Bundes“ unter https://bundesblock.de/positionspapier-roadmap-fur-die-nachste-bundesregierung-zur-erreichung-der-ziele-der-blockchain-strategie-des-bundes/ (Abrufdatum 31.12.2021).

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